MPV GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der MPV GmbH – nachfolgend „Verkäufer“ genannt – gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen annimmt.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, sind seine Angebote unverbindlich und freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich oder in Textform bestätigt oder tatsächlich ausgeführt worden sind.
Sofern der Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wird, ist der Verkäufer nicht an die Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BGB gebunden.
§ 3 Produktinformationen
Die in den Produktkatalogen, Preislisten, Internet-Produktbeschreibungen und sonstigen zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Informationen sind nur soweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
Es ist Sache des Käufers, die Kaufsache im Hinblick auf ihre Eignung für den eigenen Gebrauch zu prüfen. Abweichend von Absatz 1 übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung für die Untauglichkeit der Kaufsache für die Zwecke des Käufers, soweit diese auf Spezifikationen des Käufers zurückzuführen ist.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung der Kaufsache erfolgt frachtfrei (CPT, Incoterms 2000); Bestimmungsort ist die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Ein Auszug aus den Incoterms 2000 kann beim Verkäufer angefordert werden. Auf Wunsch des Käufers wird die Kaufsache per Expressversand geliefert; in diesem Fall kann der Verkäufer gesonderte Versandkosten in Rechnung stellen.
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Kaufsache geht mit deren Übergabe an den vom Verkäufer ausgewählten Frachtführer auf den Käufer über.
Verletzt der Käufer seine Pflicht zur Annahme der Kaufsache oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In solchen Fällen geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
§ 5 Lieferzeit, Rechte bei Verzug
Die Lieferzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers. Die angegebenen Lieferfristen oder Liefertermine gelten nur annähernd, soweit sie nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern nicht etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist. Die Rechte des Käufers für den Fall, dass er an der Teillieferung kein Interesse hat, bleiben unberührt.
Überschreitet der Verkäufer die angegebene Lieferzeit, so hat ihm der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist kann der Verkäufer in Lieferverzug geraten.
Im Falle des Lieferverzuges ist der Käufer berechtigt, nachdem eine dem Verkäufer gesetzte weitere angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, ein Fixgeschäft im Sinne der § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB vereinbart wurde oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Macht der Käufer Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung oder statt der Leistung geltend, so ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers gemäß § 12 eingeschränkt. Der Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung ist weiterhin der Höhe nach auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
§ 6 Höhere Gewalt
Wird es dem Verkäufer infolge höherer Gewalt unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, so ruhen diese Pflichten bis zur Beseitigung des Hindernisses. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer mit seiner Leistung bereits in Verzug ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer von Eintritt und Ende solcher Leistungshindernisse unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte ein solches Hindernis länger als drei Monate bestehen, so ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; eventuelle gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
Höhere Gewalt in diesem Sinne sind betriebsfremde, unvorhergesehene und unvermeidbare Hindernisse, wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Rohstoff- und Energieknappheit, Feuer, Krieg und Aufruhr oder sonstige Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, unabhängig davon, ob sie in seinem eigenen Betrieb auftreten oder in einem fremden Betrieb, von dem die Herstellung oder der Transport der Kaufsache wesentlich abhängt.
§ 7 Preise
Die Preislisten des Verkäufers sind unverbindlich. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ein abweichender Preis festgelegt ist, gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise und Konditionen des Verkäufers.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Käufer zum Abzug von Skonto in Höhe von 2% des Gesamtrechnungsbetrages berechtigt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang beim Verkäufer an.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.
Der Verkäufer behält sich vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes einer Lieferung zu verlangen, wenn nachträgliche Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die der Einzug der Forderung des Verkäufers als gefährdet erscheint. Leistet der Käufer nicht innerhalb angemessener Frist nach Aufforderung Sicherheit oder Vorauszahlung, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. In diesen Fällen ist der Käufer auch zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Unbeschadet sonstiger Rechte des Verkäufers ist er im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers berechtigt, jegliche noch ausstehende Lieferung aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.
Schecks, Wechsel oder die Abtretung von Forderungen gegenüber Dritten werden nur nach vorangegangener besonderer Vereinbarung angenommen. Der Verkäufer ist zu einer Annahme nicht verpflichtet. Eine Annahme bedeutet keine Stundung der ursprünglichen Forderung.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten erwachsen.
§ 10 Umtausch
Unbeschadet der Rechte des Käufers nach §§ 11 und 12 sind sämtliche vom Verkäufer gelieferten Produkte von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, sofern nicht der Verkäufer sein Einverständnis hierzu schriftlich oder in Textform erklärt. Der Verkäufer ist zu einer solchen Einverständniserklärung nicht verpflichtet.
Im Falle eines einverständlichen Umtauschs muss die Kaufsache innerhalb von 7 Tagen nach deren Erhalt frachtfrei, originalverpackt, unbeschädigt und in hygienisch einwandfreiem Zustand zurückgesendet werden. Der Verkäufer behält sich vor, für den Umtausch eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Nach ordnungsgemäßer Rücksendung erstellt der Verkäufer über den Rechnungsbetrag der zurückgesendeten Kaufsache abzüglich der Bearbeitungsgebühr eine Gutschrift, die dem Kundenkonto gutgeschrieben oder bei nachfolgenden Zahlungen des Kunden in Abzug gebracht werden kann.
§ 11 Rechte des Käufers bei Mängeln
Die Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache setzen voraus, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei geht der Verkäufer davon aus, dass ihm offensichtliche Mängel oder Fehlmengen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung, bei versteckten Mängeln 10 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Die mangelhafte Kaufsache ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, hat er das Recht zu wählen, ob er die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leistet. Sind die Beseitigung des Mangels und die Lieferung einer mangelfreien Sache jeweils nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, hat der Verkäufer das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern.
Das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für den Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels gilt § 12.
§ 12 Schadensersatzansprüche, Haftungsumfang
In allen Fällen richtet sich die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz – gleichgültig, ob aus vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen – ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen.
Im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels der Kaufsache, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer einschließlich seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einer nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers jedoch der Höhe nach auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
Des weiteren haftet der Verkäufer nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes vom 15. Dezember 1989.
Im übrigen ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Verjährungsfristen
Der Nacherfüllungsanspruch wegen Mängeln der Sache verjährt in einem Jahr ab Gefahrübergang gemäß § 5, es sei denn, der Käufer macht Ansprüche auf Grund eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels oder auf Grund einer vom Verkäufer für einen längeren Zeitraum übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache geltend.
Rücktritt und Minderung wegen Mängeln der Kaufsache sind nach § 218 BGB unwirksam, wenn der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Kaufsache mit Gefahrübergang gemäß § 5. Für alle anderen Schadensersatzansprüche beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den den Anspruch begründenden Tatsachen und dem Umstand, dass der Verkäufer Schuldner des Anspruchs ist, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. Sie endet spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen des § 199 Abs. 2 und 3 BGB.
Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gelten für alle Schadensersatzansprüche wegen groben Verschuldens, wegen der Übernahme einer Garantie, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Wiesbaden. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem Gericht zu verklagen, das für dessen Sitz zuständig ist.


