Elektronische Sprechhilfen

Elektronische Sprechhilfen sind ein nicht mehr wegzudenkendes Hilfsmittel in der stimmlichen Rehabilitation. Seit Ende der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts diese technische Revolution des elektronischen Stimmersatzes Deutschland erreichte, haben sich diese Geräte in allen Fällen, bei denen eine natürliche Stimmgebung nicht mehr möglich ist, als wichtiges Hilfsmittel für die Kommunikation etabliert.

Das Funktionsprinzip basiert auf einem Schwingungsgenerator. Die hörbaren Vibrationen  werden beim Ansetzen des Gerätes an eine geeignete Stelle am Hals in den Mundraum geleitet und ermöglichen durch die gewohnten, deutlichen Sprechbewegungen eine gut verständliche Sprache.

Bei welchen Krankheitsbildern vom behandelnden Arzt eine elektronische Sprechhilfe verordnet wird, finden Sie im Folgenden zusammengefasst:

 

Indikationen für eine elektronische Sprechhilfe:

  • Laryngektomie
  • Alle gravierenden Störungen der Stimmbildung wie:
    • Kehlkopfatresie, - trauma, - teilresektion
    • Chordektomie beidseits
    • Neurologische Erkrankungen, die mit einer Muskelschwäche einhergehen (ALS, MS)
    • Recurrensparese

 

Im Falle einer Laryngektomie ist die Verwendung einer elektronischen Sprechhilfe keine Frage von “entweder – oder”, kann sie doch eine sinnvolle Ergänzung zu der körpereigenen (Speiseröhren-) Ersatzstimme sein. Dieses Hilfsmittel ermöglicht es, auch in Notfall- oder Stresssituationen, im Krankheitsfall, bei emotionaler Belastung oder postoperativen Einflüssen, die das Erlernen oder die Nutzung der Speiseröhrenstimme verhindern, jederzeit sprechbereit zu sein. Die Grundfunktion der elektronischen Sprechhilfe ist im Regelfall schnell zu erlernen und ermöglicht dem Patienten schon bald nach der Operation eine gute und sichere Verständigungsmöglichkeit.